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Sprachförderung in der Sonnen-Grundschule und Kita Debora
Das Quartiersmanagement Weiße Siedlung Dammweg sucht in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt Neukölln einen geeigneten Träger, der in der Sonnen-Grundschule und Kita Debora ein Projekt zur Sprachförderung durchführt.
Ausgangssituation
Das Quartier Weiße Siedlung Dammweg liegt im Norden des Bezirks Neukölln innerhalb des Gebietes „Köllnische Heide“. Es wurde 2005 als Präventionsgebiet (Quartiersmanagement der Kategorie III) eingerichtet und gehört seit 2010 zu den Gebieten mit starkem Interventionsbedarf (Kategorie I).
Zu den wesentlichen Aufgaben des Quartiersmanagements gehören die Förderung der Integration und Bildung sowie die Unterstützung der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Quartier.
Im Gebiet leben derzeit rund 4.000 Menschen, davon sind rund 900 Kinder im Alter bis 15 Jahre. Derzeit besuchen rund 300 Kinder die Sonnen-Grundschule und 110 Kinder die Kita Debora. Der Migrationshintergrund liegt in beiden Einrichtungen über 85 Prozent. Viele Kinder haben erhebliche Sprachprobleme und Konzentrationsstörungen. Deshalb ist es notwendig, die Kinder in ihren sprachlichen und sozialen Fähigkeiten intensiv zu fördern.
Zu den wichtigsten Kooperationspartnern im Bereich der sozialen Infrastruktur gehören die Sonnen-Grundschule, die Kita Debora mit integriertem Familienzentrum, der Jugendtreff Sunshine Inn und – an das Gebiet unmittelbar angrenzend – das Kinderclubhaus Dammweg sowie das Jugend-, Kultur- und Werkzentrum Grenzallee. Zudem gibt es mehrere soziale Einrichtungen wie den Nachbarschaftstreff „Sonnenblick“ und die Seniorenfreizeitstätte der AWO, die zur Stabilisierung der Nachbarschaften beitragen.
Ziele und Aufgaben des Projekts
In Abstimmung mit dem Quartiersrat, der Sonnen-Grundschule, der Kita Debora und dem Quartiersmanagement soll ein Projekt zur Sprachförderung in der Sonnen-Grundschule und Kita Debora durchgeführt werden. Es steht Ihnen frei, ob Sie für beide Einrichtungen oder nur für eine ein Projektkonzept einreichen.
In der Sonnen-Grundschule gibt es bereits ein Theaterprojekt. Die Kita würde ein Leseprojekt sehr begrüßen. Für eine möglichst große Nachhaltigkeit sollten Lehrer und Erzieher soweit geschult werden, nach Projektende, einzelne Bausteine mit den Kindern fortzuführen. Das Projekt sollte in den Kita- und Schulalltag integriert werden.
Das Projekt muss in enger Abstimmung mit der Sonnen-Grundschule, der Kita Debora sowie dem Quartiersmanagement Weiße Siedlung Dammweg umgesetzt werden. Daneben ist auf eine enge Einbeziehung der bereits vor Ort Aktiven Wert zu legen.
Projektlaufzeit
Das Projekt soll im September 2012 starten und muss spätestens zum Jahresende 2012 abgeschlossen sein. Zu berücksichtigen sind die Ferienzeiten.
Projektfinanzierung
Das Projekt wird aus dem Programm Soziale Stadt im Rahmen des Quartiersfonds 2 finanziert. Zur Verfügung stehen maximal 8.426,18 Euro (brutto).
Einzureichende Unterlagen
- detailliertes Konzept mit Erläuterungen zu den Zielen, zum Herangehen und den einzelnen Arbeitsschritten zur Umsetzung sowie einer genauen Zeitplanung für das Projekt; Maßnahmen zur Einbeziehung der Kinder, Lehrer, Erzieher und gegebenenfalls der Eltern sowie Öffentlichkeitsarbeit im Quartier bezogen auf das Projekt
- Kostenkalkulation mit einer differenzierten Aufschlüsselung von Honorar- und Sachmitteln; beiden Honorarkosten sind die Anzahl der Arbeitsstunden und die Stundensätze anzugeben
- Referenzen und Nachweis der fachlichen Qualifikation des Trägers sowie der Mitarbeiter
- Benennung der Mitarbeiter
Hinweis: Es ist vorgesehen, dass geeignete Bewerber/innen im Rahmen des Auswahlverfahrens im August (35. KW) ihr Projektkonzept persönlich präsentieren.
Bewerbungsfrist
Die Unterlagen sind spätestens bis 24. August 2012 beim Quartiersmanagement Weiße Siedlung Dammweg, Dieselstraße 9 in 12057 Berlin postalisch und per E-Mail unter weisse-siedlung-dammweg[at]weeberpartner[.]de einzureichen.
Hinweise
Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.